Verlässlicher Partner seit 1980
Kompetente Beratung
Schneller Versand
Bequemer Kauf auf Rechnung
Über 9000 Artikel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sertek Security & Comfort GmbH



1. Anwendungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen der Sertek Security & Comfort GmbH (nachfolgend „Lieferer“ genannt). Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Sie sind auch dann unverbindlich, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein des Lieferers zustande, diese ist auch maßgeblich für den Inhalt und den Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten geltend. Mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde.

2. Preis und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW – Incoterms 2010), ausschließlich Verpackungen und Versand, und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Aufträge unter 120€ netto Auftragswert (ohne Versandkosten), fällt eine zusätzliche Mindermengen Pauschale in Höhe von 30€ netto an. Versandkosten werden pauschal erhoben, je nach Zielland. Ab 1000€ netto Auftragswert (ohne Versandkosten) entfällt die Versandkostenpauschale, die Lieferung wird kostenlos Versand. Für den Expressversand wird eine Zulage von 30.- € on top zur Versandkostenpauschale erhoben, auch wenn die 1000€ Auftragswert überschritten sind. Die anfallenden Versandkosten sind in der AB oder beim Auschecken im Shop Portal ersichtlich. Die Art der Versendung bleibt dem Lieferer vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wird. Es gelten vorrangig die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen und -kosten . Hat der Lieferer die Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar (Zahlungsziel wird auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen). Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Fristwahrend ist der Eingang des Zahlungsbetrages bei der Sertek Security & Comfort GmbH. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

3. Lieferzeiten

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Der Lieferer versucht Bestellungen innerhalb von 2 Arbeitstagen zu bearbeiten, ohne dass der Besteller einen Anspruch auf sich herleiten kann. Im Übrigen setzt die Einhaltung der Liefertermine voraus, dass der gesamte Auftrag klargestellt ist, die Voraussetzungen erfüllt sind und eine vereinbarte Anzahlung termingerecht eingegangen ist. Der Lieferer behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Solange der Lieferer einen Verzug bei der Lieferung nicht zu vertreten hat, z.B. wegen eines unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignisses, das der Lieferer auch bei Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann (insbesondere bei Naturkatastrophen, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, behördlichem Eingreifen, Streik oder sonstigen Fällen höherer Gewalt) und hierdurch an der Leistungserbringung gehindert ist, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Zeitdauer der Behinderung sowie zusätzlich um eine angemessene Anlaufzeit nach Fortfall des Hinderungsgrundes. Wird in diesen Fällen höherer Gewalt die Leistungserbringung für den Lieferer unmöglich, so wird der Lieferer von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit.

4. Versand und Gefahrübertragung

Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart, wird der KAUFGEGENSTAND auf Kosten des Abnehmers versandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des KAUFGEGENSTANDS geht auf den Abnehmer über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lieferwerk oder das Versandlager verlassen hat. Auf schriftliche Anforderung durch den Abnehmer wird eine Transportversicherung auf Kosten des Abnehmers abgeschlossen. Dem Lieferer steht das Recht auf Teillieferungen zu. Der Abnehmer hat den KAUFGEGENSTAND unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Sachmängeln gemäß nachstehendem 6. setzt voraus, dass der Abnehmer seiner gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Bestellers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Lieferer. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten HARDWARE sowie ggf. in druckschriftlicher Form überlassenen Anwendungsbeschreibungen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung und aller Forderungen aus dem Systemkauf vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware des Lieferers entstehenden Erzeugnisse zu dem vollen Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, erwirbt der Lieferer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiten Ware. Der Besteller tritt so alle seine Forderungen an den Lieferer ab, die ihm aus einem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte geht. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Pfändungen, Beschlag nahmen oder sonstige Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändung der HARDWARE durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Abnehmer (Besteller) auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und den Lieferer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit der Lieferer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

6. Gewährleistung

Der Lieferer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit seiner Lieferungen und Leistungen für die Dauer von 2 Jahren nach der Auslieferung, es gilt das Lieferdatum, bzw. Erbringung der Leistung. Ungeachtet der Verjährungsfrist von 24 Monaten beschränkt sich die Garantie bei Geräten mit beweglichen Verschleißteilen auf die jeweils in den Manuals angegebenen Grenzwerte der Laufzeiten der betroffenen Verschleißteile. Liegen die Grenzwerte der Laufzeiten unterhalb von 24 Monaten, beschränkt sich die Verjährungsfrist in diesen Fällen zeitlich auf den angegebenen Grenzwert. Der Besteller hat in dieser Zeit Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und Mängeln; der Besteller ist zunächst auf diesen Nacherfüllungsanspruch beschränkt. Die Nacherfüllung hat unverzüglich nach den technischen Erfordernissen zu erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Fehler oder Mangel nicht beseitigt werden kann, kann der Besteller von seinem Vertrag zurücktreten oder ein Herabsetzen der Vergütung (Minderung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nie. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Besteller einen Fehler nicht angezeigt oder nicht aufnehmen lassen oder der Besteller trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder die Gegenstände unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind, insbesondere seitens des Bestellers, wenn Eingriffe vorgenommen wurden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und / oder Inbetriebnahme. Gewehrleistungsansprüche sind umgehend nach Erhalt der Lieferung und Inbetriebnahme schriftlich geltend zu machen. Der Besteller gewährt dem Lieferer zum Zweck etwaiger Mängelbeseitigungen ungehinderten Zugang zum KAUFGEGENSTAND. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers und soweit dies systemseitig möglich ist, kann durch gesonderte Beauftragung vereinbart werden, dass Mängelbeseitigungsmaßnahmen auch im Weg einer Fernwartung oder vor Ort durch den Lieferer erbracht werden können. In diesem Fall wird der Besteller auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen. Dem Besteller obliegt es, soweit nicht der Lieferer ausdrücklich eine Pflicht zur Datensicherung für den Abnehmer übernommen hat, die mit dem KAUFGEGENSTAND erhobenen Daten selbständig und auf eigene Kosten ordnungsgemäß und regelmäßig zu sichern.

7. Rücksendungen / RMA Sendungen

Rücksendungen: Falsch bestelltes oder nicht mehr benötigtes Material wird nur zurückgenommen, wenn der Lieferer dies schriftlich zugesagt hat (egal ob original verpackt oder gebraucht). Für einwandfreie und original verpackte retournierte Waren stellt der Lieferer Gutschriften aus. Für jedes zur Gutschrift zurückgegebenen PRODUKT berechnet der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des vom Besteller entrichteten Verkaufspreises, mindestens jedoch 27 € netto. Der Lieferer macht i.a. folgende Abzüge geltend: Rücksendung originalverpackter und unbenutzter Waren: 20% des Warenwertes. Rücksendung von gebrauchten Waren: 30% - 80% des Warenwertes (abhängig vom Zustand der Waren), in allen Fällen mindestens jedoch 27 € netto. Die Ware muß um verpackt werden, so dass die Originalverpackung nicht- zerstört / beklebt / zerkratzt / verbeult ist, ist dies nicht der Fall, gilt die Ware als Gebrauchtware und es erfolgt ein Abzug von 50-80% des Warenwertes (abhängig vom Zustand der Waren), in allen Fällen mindestens jedoch 27 € netto. Die Rücksendung von PRODUKTEN zur Gutschrift hat in jedem Fall frei verzollt (Incoterms 2010-DDP) zu erfolgen.

RMA Einsendung von HARDWARE zur Nacherfüllung innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche hat durch den Abnehmer frei verzollt (Incoterms 2010-DDP) zu erfolgen. Die Rücksendung der ausgetauschten oder reparierten PRODUKTE durch den Lieferer erfolgt ab Werk frei verzollt (Incoterms 2010-DDP).

Vor Einsendung einer Rück-/RMA Sendung hat der Besteller beim Lieferer Typ und Serien Nr. der zu retournierenden Ware anzumelden. Nur Produkte, die beim Lieferer angemeldet sind, werden bearbeitet. Nicht angemeldete Rücksendungen werden zu Lasten des Bestellers retourniert.

Rück-/RMA Sendungs Adresse :
Sertek Security & Comfort GmbH
Rück-/RMA Sendung
Grade Eiche 51
52445 Titz-Rödingen
Germany

8. Elektrogeräte-Entsorgung

(1) Nach Beendigung der Nutzung der vom Lieferer gelieferten Elektrogeräte ist der Besteller verpflichtet, diese Elektrogeräte auf eigene Kosten zu entsorgen. Bei der Entsorgung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Besteller stellt dem Lieferer von sämtlichen Verpflichtungen des § 10 Abs. 2 Elektrogesetz (ElektroG) frei; insbesondere von der Rücknahmepflicht des Herstellers und allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter.

(3) Sofern gelieferte Elektrogeräte an Dritte weitergegeben werden, ist der Besteller verpflichtet, diese vertraglich zu verpflichten, die Elektrogeräte nach Beendigung der Nutzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sachgerecht zu entsorgen. Bei erneuter Weitergabe der Elektrogeräte sind die Dritten vertraglich zu verpflichten, den Empfängern der Elektrogeräte eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

(4) Eine Verletzung der Vorgaben des Punkt 8.3 verpflichtet den Besteller, die Elektrogeräte gem. Punkt 8.1 zurückzunehmen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Lieferer ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(5) Ansprüche des Lieferers gegen den Besteller, die aus diesen Bestimmungen resultieren, verjähren frühestens 2 Jahre nach Beendigung der Nutzung. Die Frist beginnt grundsätzlich erst mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers an den Lieferer über die Beendigung der Nutzung.

(6)Eine abweichende Vereinbarung zur Rücknahme und Entsorgung der elektrischen Altgeräte durch den Lieferer bedarf der Schriftform.

9. Urheberrechte

(1) Die auf der Internet-Seite www.sertek.com verwendeten Fotografien, Texte und Dateien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der Fotografien, Texte und Dateien ist nur mit Zustimmung des Lieferers zulässig.

(2) Jede unerlaubte Verwendung der Fotografien, Texte und Dateien stellen Verletzungen der Urheberrechte des Lieferers dar. In jedem Fall der Verletzung der Urheberrechte sind die Verwender gegenüber dem Lieferer zum Schadensersatz verpflichtet. 

10. Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Sertek Security & Comfort GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Sertek Security & Comfort GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

11. Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung gegenüber dem Lieferer, seiner gesetzlichen Vertreter, deren Mitarbeiter oder deren Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Lieferers, seiner gesetzlichen Vertreter, deren Mitarbeiter oder deren Erfüllungshilfen oder es läge die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vor.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsauslegung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis von Sertek Security & Comfort GmbH ist Titz (NRW) Gerichtsstand ist Düren, Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis von Sertek Security & Comfort GmbH, sofern der Vertragspartner oder Besteller, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so sollten die Vertragsparteien diese durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen wird dadurch nicht berührt.

Titz, den 1. Juli 2023